Aktuell werden die Kosten für die Behandlung von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.
Natürlich ist es auch möglich, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen.
Die Abrechnung erfolgt in allen Fällen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die ersten acht Sitzungen werden ohne weiteren Antrag von ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfe übernommen. Weitere Stunden benötigen dann eine weitere Genehmigung.
Für gesetzlich versicherte Patienten besteht die Möglichkeit, bei der Krankenkasse die Abrechnung über das Kostenerstattungsverfahren zu beantragen. Hierbei bin ich den Patienten gerne behilflich. Weitere Details hierzu finden Sie unter Kostenerstattung.
